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Private Versicherungen / Beihilfe
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den Krankenkassen / der Beihilfestelle in voller Höhe übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Regelsatz im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In einem persönlichen Gespräch berate ich sie gerne zu den genauen Modalitäten der Antragsstellung.
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Gesetzliche Krankenversicherungen
Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens. Nach Beantragung der Therapie kann die Krankenkasse die Übernahme der Kosten im vollem Umfang bewilligen. Ich berate sie gerne, ob dies in ihrem Fall möglich ist.
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Selbstzahler
Wenn Sie kurzfristig Unterstützung benötigen, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Kosten für die psychotherapeutischen Sitzungen selbst zu übernehmen. Die Abrechnung erfolgt hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).